Arbeitssicherheit
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Aufgaben der Sicherheitsfachkraft

Regelmäßige Begehung der Betriebsstätten.
Beratung bei der Einführung von "Persönlicher-Schutz-Ausrüstung" (PSA).
Hilfe bei der Beschaffung und Prüfung von PSA in Verbindung mit der Einkaufsabteilung.
Mithilfe und technische Unterstützung bei der Unterweisungen der Mitarbeiter in Fragen der Arbeitssicherheit und Benutzung von PSA.
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Werksarzt in Fragen der Arbeitssicherheit und Gestaltung der Arbeitsplätze.
Bei Bedarf Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit - falls erforderlich - in Zusammenarbeit mit dem Werksarzt.
Sicherheitsuntersuchungen und Unfallanalyse nach Unfällen.
Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheits-Ausschusses.
Teilnahme an Betriebsbesichtigungen durch die staatlichen Stellen (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) und der Berufsgenossenschaft.
Zusammenarbeit mit diesen Stellen in Fragen der Arbeitssicherheit.
Beschaffung und Bereitstellen von Vorschriften und sonstiger Fachliteratur für die Arbeitssicherheit.
Beratung des Unternehmers in sicherheitstechnischen Fragen bei der Beschaffung von neuen Maschinen und Anlagen.

Weitere Unterlagen und Informationen sowie den Wortlaut der Vorschriften und Gesetze können angefordert werden.