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Aufgaben der Sicherheitsfachkraft
| Regelmäßige Begehung der Betriebsstätten. | Beratung bei der Einführung von "Persönlicher-Schutz-Ausrüstung" (PSA). |
| Hilfe bei der Beschaffung und Prüfung von PSA in Verbindung mit der Einkaufsabteilung. | |
| Mithilfe und technische Unterstützung bei der Unterweisungen der Mitarbeiter in Fragen der Arbeitssicherheit und Benutzung von PSA. | |
| Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Werksarzt in Fragen der Arbeitssicherheit und Gestaltung der Arbeitsplätze. | |
| Bei Bedarf Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit - falls erforderlich - in Zusammenarbeit mit dem Werksarzt. | |
| Sicherheitsuntersuchungen und Unfallanalyse nach Unfällen. | |
| Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheits-Ausschusses. | |
| Teilnahme an Betriebsbesichtigungen durch die staatlichen Stellen (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) und der Berufsgenossenschaft. | |
| Zusammenarbeit mit diesen Stellen in Fragen der Arbeitssicherheit. | |
| Beschaffung und Bereitstellen von Vorschriften und sonstiger Fachliteratur für die Arbeitssicherheit. | |
| Beratung des Unternehmers in sicherheitstechnischen Fragen bei der Beschaffung von neuen Maschinen und Anlagen. |
Weitere Unterlagen und Informationen sowie den Wortlaut der Vorschriften und Gesetze können angefordert werden.