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Henry Engelke
Arbeitssicherheit

Wir beraten Firmen im Bereich der Arbeitssicherheit nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften. Maßgeblich sind hier die �� 5 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A2.

Unser Betrieb wurde als einer der ersten in Hessen (Pr�f-Nr. 022/98) mit dem Qualitätssiegel der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz ausgezeichnet.
Unser Angebot umfasst: Betreute Firmen