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Allgemeine Gesch�ftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Auftr�ge werden, soweit nicht ausdr�cklich anders vereinbart, gem�� den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen und ausgef�hrt.
1.2Wir (nachfolgend: Der Lieferant) widersprechen hiermit ausdr�cklich allen Gesch�ftsbedingungen des Bestellers.
1.3Diese Bedingungen gelten ausschlie�lich im Gesch�ftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des � 14 BGB.
2.Angebote, Unterlagen und gewerbliche Schutzrechte
2.1Angebote gelten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, f�r einen Zeitraum von 4 Wochen ab Zugang. Eine Lieferverpflichtung wird erst durch eine ausdr�ckliche Angebotsbest�tigung des Lieferanten begr�ndet.
2.2S�mtliche dem Besteller vom Lieferanten zur Verf�gung gestellte Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten; sie d�rfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht zug�nglich gemacht werden und sind, wenn dem Lieferanten der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen vollst�ndig einschlie�lich aller etwa gefertigter Kopien unverz�glich zur�ckzugeben.
2.3Der Lieferant haftet f�r die Beschaffenheit und die Einsatzm�glichkeiten der Produkte entsprechend der Produktbeschreibung. Sollte der Besteller einen Einsatz der Produkte in einem anderen Umfeld planen obliegt es ihm, sich �ber die Verwendungsm�glichkeiten des Produktes zu informieren.
2.4Angeforderte Muster werden vom Lieferanten nach Aufwand berechnet.
3.Lieferzeit und �umfang
3.1Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Sie beginnt nicht, solange nicht alle f�r die Vertragsdurchf�hrung unbedingt erforderlichen kaufm�nnischen und technischen Details (negotii essentialia) zwischen den Parteien vereinbart sind. Gleiches gilt f�r den Fall, dass unbedingt erforderliche Vorleistungen des Bestellers nicht erbracht worden sind oder erforderliche beh�rdliche Genehmigungen die vom Besteller vorzuweisen sind, nicht erteilt worden sind.
3.2Bestellerseitig verlangte �nderungen lassen die Lieferzeit erneut mit dem Datum der ge�nderten Auftragsbest�tigung beginnen.
4.Lieferort, Gefahr�bergang
4.1Lieferungen erfolgen ab Dreieich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern der Besteller keine Vorgaben macht, nach billigem Ermessen durch den Lieferanten.
4.2Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr bez�glich des Liefergegenstandes am Tage der �bernahme in Eigenbetrieb �ber.
5.Preise
5.1Alle Preise gelten ab Werk zuz�glich Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung und jeweils g�ltiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kosten f�r Inbetriebnahme, Montage Einregelung oder �hnliche Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit sie nicht als Nachlieferung zu qualifizieren sind.
6.Zahlung
6.1Bei versp�teter Zahlung werden Verzugszinsen in H�he von 5 Prozentpunkten �ber dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gem�� � 288 BGB berechnet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6.2Das Recht zur Aufrechnung hat der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskr�ftig festgestellten Forderungen.
6.3Kosten f�r Sicherheitsleistungen, Letter of Credit bei Auslandsgesch�ften oder �hnliches gehen zu Lasten des Bestellers.
7.Haftung f�r M�ngel
7.1Der Besteller pr�ft die Produkte unverz�glich nach Erhalt auf etwaige M�ngel. Offensichtliche M�ngel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen.
7.2Eine Garantie f�r eine bestimmte Lebensdauer der Produkte, insbesondere unter erschwerten und vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen, wird vom Lieferanten nicht �bernommen.
7.3F�r Produkte, die nach Zeichnungen oder Spezifikationen des Bestellers angefertigt worden sind, �bernimmt der Lieferant nur eine Sachm�ngelhaftung auf spezifikationsgerechte Ausf�hrung, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
7.4Der Lieferant haftet f�r Sch�den aufgrund von M�ngeln der Sach- und/oder vertraglichen Nebenpflichten und/oder unerlaubter Handlung, es sei denn, den Lieferanten trifft kein Verschulden. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von Leben, K�rper oder Gesundheit, bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und/oder einer Haftung nach Produkthaftungsgesetz und/oder wegen der Verletzung von Garantien. Dies gilt ebenfalls f�r das Verhalten unserer leitenden angestellten und Erf�llungsgehilfen.
7.5Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrl�ssigkeit zur�ckzuf�hren sind und bei der es sich auch nicht um eine Verletzung von Leben, K�rper, Gesundheit oder einer Beschaffenheitsgarantie handelt, ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschr�nkt.
7.6Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unber�hrt.
8.Eigentumsvorbehalt
8.1Das gelieferte Produkt (nachfolgend Vorbehaltsprodukt) bleibt bis zur vollst�ndigen Bezahlung aller f�lligen Forderungen, die der Lieferant aus der Gesch�ftsbeziehung mit dem Besteller besitzt oder erwirbt, Eigentum des Lieferanten. W�hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf weder eine Pf�ndung, noch eine Sicherungs�bereignung oder eine Abtretung der Forderung von Seiten des Bestellers ohne Zustimmung des Lieferanten vorgenommen werden. Eine Pf�ndung von dritter Seite ist dem Lieferanten unverz�glich anzuzeigen.
8.2Wird das Vorbehaltsprodukt durch den Besteller zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung f�r den Lieferanten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung des Vorbehaltsproduktes mit nicht dem Lieferanten geh�renden Produkten erwirbt dieser Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh�ltnis des Rechnungswertes der von ihm gelieferten und der anderen Produkte im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Besteller verwahrt die neue Sache f�r den Lieferanten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
8.3Die neue Sache gilt als Vorbehaltsprodukt im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf dieser neuen Vorbehaltsprodukte schon jetzt in H�he des Wertes an den Lieferanten ab, der dem Wertanteil der Vorbehaltsprodukte an der neuen Sache im Verh�ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsprodukte zu den von anderer Seite eingebrachten Produkten entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht dem Lieferanten geh�renden Produkten zu einem Gesamtpreis, so tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in H�he des Anteils an den Lieferanten ab, der dem Wert der Vorbehaltsprodukte an der gesamten Lieferung entspricht.
8.4Der Besteller tritt auch die Forderungen an den Lieferanten zur Sicherung ab, die durch Verbindung des Vorbehaltsproduktes mit einem Grundst�ck gegen einen Dritten erwachsen.
8.5Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen im Rahmen des gew�hnlichen Gesch�ftsganges einzuziehen. Der Lieferant hat davon unabh�ngig das Recht, die Forderungen selber einzuziehen, wenn er gleichzeitig rechtm��ig den R�cktritt vom Vertrag erkl�rt und der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt hat, insbesondere bei Zahlungsverzug. Auf Verlangen hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
8.6Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% �bersteigt.
9.Softwarenutzung
9.1Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschlie�liches Recht einger�umt, die gelieferte Software einschlie�lich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Eine Vervielf�ltigung ist untersagt soweit es sich nicht um eine Sicherungskopie handelt. Eingeschlossen ist das Recht die Lizenz zu �bertragen. Unterlizenzen d�rfen nicht erteilt werden.
9.2Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie�lich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul�ssig. Das Recht zur Weiterver�u�erung ist nicht eingeschr�nkt.
10.Gerichtsstand
10.1 Es gilt ausschlie�lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UNICITRAL-Kaufrecht). Die Vertragssprache ist deutsch.
10.2 Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder ein �ffentlich-rechtliches Sonderverm�gen, ist der Gerichtsstand f�r beide Teile, auch f�r Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess, der zust�ndige Gerichtsort des Lieferanten. Der Lieferant ist berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.Allgemeinklausel
 Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keinen Einfluss auf die G�ltigkeit der anderen Paragraphen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung m�glichst nahe kommt.
Stand November 2004